Anhörungsrecht:
Der JAEB hat ein Rederechte im Jugendhilfeausschuss und kann mit seinen Wortbeiträgen auf Problemlagen im Kita-Bereich aufmerksam machen.
Antragsrecht:
Der JAEB darf Anträge im Jugendhilfeausschuss stellen. Über diese Anträge entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Der JAEB hat kein Stimmrecht.
Anfragerecht:
Der JAEB darf Anfragen im Jugendhilfeausschuss stellen.
Jugendamtselternbeirat Bielefeld
Vorsitzende:
David Hepach
Benedikt Ertel
Stellvertretende Vorsitzende:
Ines Wille
Melanie Walke
E-Mail: info@bielefeld-jaeb.de